Krankheitsbedingte Umsetzung (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 05.09.2017, 08:52 (vor 2423 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

es könnten Regelungen aus Tarifverträge zur Anwendung kommen. So ist z.B. im TVöD-V in § 38 Begriffsbestimmung im Abs. 4 ausgeführt:
"Leistungsgeminderte Beschäftigte sind Beschäftigte, die ausweislich einer Bescheinigung des beauftragten Arztes (§ 3 Abs. 4) nicht mehr in der Lage sind, auf Dauer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung in vollem Umfang zu erbringen, ohne deswegen zugleich teilweise oder in vollem Umfang erwerbsgemindert im Sinne des SGB VI zu sein."

In der dazugehörenden Protokollnotiz:
"Protokollerklärung zu Absatz 4:
Die auf leistungsgeminderte Beschäftigte anzuwendenden Regelungen zur Entgeltsicherung bestimmen sich nach § 16a TVÜ-VKA."

Andere Varianten des TVöD-X sind unter http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/ nachlesbar.
Einfach an die Tarifpartner z.B. Gewerkschaft wenden.

--
Gruß
Wolfgang


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