Pensionsalter vom Zeitpunkt der Schwerbehinderung abhängig? (Rente / Pension / ATZ)

Holger, Tuesday, 26.09.2017, 07:36 (vor 2402 Tagen)

Hallo,

an mich wurde folgende Frage herangetragen:
Hängt das Alter, ab dem man in Pension gehen kann, von dem Zeitpunkt ab, an dem man als schwerbehindert anerkannt wurde?

Der Fall:
Eine bisher behinderte (GdB 40) Kollegin wurde bereits seit längerer Zeit von ihrem Arzt aufgefordert, einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung zu stellen.
Da sie sich auch dem Pensionsalter nähert, fragte sie nach, ob sich der Zeitpunkt der Anerkennung der Schwerbehinderung auf die Möglichkeit der vorzeitigen Zuruhesetzung auswirkt.
(also Pension auf Antrag ab 60 statt ab 63)

Nun habe ich dazu nichts gefunden.
Ich gehe daher davon aus, daß der Zeitpunkt der Anerkennung einer Schwerbehinderung keinen Einfluß auf den Zeitpunkt der Zurruhesetzung auf Antrag hat (nur wenn der Zeitpunkt nach dem 60. Lebensjahr liegt, kann man dann m.E. frühstens zu diesem Zeitpunkt einen Antrag stellen).
Falls jemand weiterweiß, wäre ich für eine entsprechende Info dankbar.

anzuwendendes Recht: Landesbeamtenrecht Brandenburg

Falls jemand aus anderen Bundesländern hierzu Erfahrungen hat, wäre ich auch für diese dankbar.
Dann könnte ich ggf. weitere Vergleiche ziehen.

Viele Grüße
Holger


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