Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetz (Einstellung)

WoBi, Monday, 02.10.2017, 13:01 (vor 2391 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,

die Antwort war aus heutiger Sicht auch nicht "ganzganz" richtig. Könnte die damalige Kurzfassung jetzt rechtfertigen, mach ich aber nicht. Es ist Zeit vergangen und Man(n) kann lernen und sich weiterentwickeln.

Das neue Beispiel: Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt, der ein Modell für Dessous (Was für eine Behörde ist das denn?) sucht und es sich um eine schwerbehinderte Person handelt. Dann wäre § 82 SGB IX zwingend anzuwenden.

Denkbare mögliche Anzeige (Auszug) eines öffentlichen Arbeitgebers:
"Die Kunstakademie der Hochschule x sucht für das auf ein Jahr befristete Projekt "David von Michelangelo" ein Model w/m.
Voraussetzungen:
- Fundierte Kenntnisse der Stilrichten der malenden Kunst
- Übereinstimmung der Statur mit dem Vorbildkunstwerk
- mehrstündige unbewegliches Verharren in unterschiedlichen Positionen
- die Darstellung hat teilbekleidet oder nackt zu erfolgen“

Wenn hier sich eine weibliche (behinderte) Bewerberin benachteiligt fühlen würde, käme die Regelung nach § 8 AGG zur Anwendung. Grundsätzlich könnte nur eine männliche Person (nicht nur Mann) die Anforderungen erfüllen.

Zu deinem Beispiel fällt mir ein gerichtliches Verfahren kurz nach Bekanntmachung des AGG wegen einer Stelle für ein weibliches Model für Bademoden ein. Hier hat das Gericht eine berechtigte Anwendung von § 8 AGG gesehen. In dem genannten Fall soll eine objektive Unverzichtbarkeit bzw. eine objektive Anforderung i. S. d. § 8 I AGG gegeben sein, erfordern doch bei ihnen gerade zwingenden objektiven Gründe ein bestimmtes Geschlecht.

Dieser gerichtlichen Meinung über eine geschlechtsspezifische Benachteiligung kann ich mich nicht "ganzganz" anschließen. Selbstverständlich könnten Dressmen Damen-Bademoden vorführen und umgekehrt. Auch unter dem Blickpunkt der sexuellen Ausrichtung könnte es für Transgenter Abweichungen ergeben.

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion