Gdb 40 % (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
gem. § 90 Abs.2a SGB IX hat der AN 3 Wochen nach Antragstellung einen vorläufigen Kündigungsschutz als sbM.
bereits jetzt kann auch der IFD zur Unterstützung herangezogen werden.
Hast Du denn als SBV und der BR bereits der AA eine Stellungnahme zukommen lassen ?
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&Tschüß
Wolfgang