Information der SBV Weiterbildung sb und gl MA (Allgemeines)

Foed69, Monday, 09.10.2017, 14:43 (vor 2385 Tagen)

Hallo, ich habe wieder ein Anliegen: Ich habe unsere Personalabteilung gebeten, mir als SBV die Informationen zukommen zu lassen, welche schwerbehinderten und gleichgestellten MA eine Weiterbildung erhalten. Dies wurde mir verwehrt mit der Begründung "es besteht der Informationsanspruch nach diesem Paragraphen jedoch nicht, wenn eine „Angelegenheit“ die Belange schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter behinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt, als nicht schwerbehinderte Beschäftigte. Da Schulungen unabhängig von einer Schwerbehinderung von allen Mitarbeitern besucht werden können, sehen wir aus diesem Grund keine Informationspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX."
Allerdings möchte ich gern wissen, ob und welche sb und gl MA überhaupt eine Weiterbildung erhalten. Wie ist die Rechtslage dazu?
Viele Grüße
Silke


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion