Arbeitnehmer müssen Schwerbehinderung angeben (Fragen zu einer Behinderung)

Cebulon, Tuesday, 17.10.2017, 14:31 (vor 2381 Tagen) @ eichenschild

unser Arbeitgeber hat die Arbeitsverträge überarbeitet. Er verlangt in einen §§, dass Mitarbeiter das Vorliegen einer Schwerbehinderung zu melden haben.

Hallo, wie lautet denn der genaue Wortlaut des neuen Paragraphen zur Offenbarung der Schwerbehinderung, den sich die Personaler da ausgedacht haben? Ist das Dienststelle des Öffentlichen Dienstes mit Personalrat? Gilt HPVG? Könnte mir vorstellen, dass diese Praxis Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch interessieren könnte.

Das wird nicht verpflichtend im amtl. "Personalbogen für die hessische Landesverwaltung" gefragt, sondern nur rein "freiwillige Angabe" (= unterstrichen), weil nicht erforderlich gemäß § 34 Abs. 1 HDSG (Formular 2.5-2 OFD, 01.17).

Meine Frage: Ist es zulässig, die Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsvertrag zu platzieren?

Vergleiche zu dieser Frage zum Beispiel BAG, Urteil vom 18.09.2014, 8 AZR 759/13, Randnr. 40, wie folgt:

"Eine Pflicht zur Offenbarung der Schwerbehinderung schon bei einer Bewerbung besteht grundsätzlich nicht, ebenso wenig wie ein grundsätzliches Fragerecht des Arbeitgebers."

Gruß,
Cebulon


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