Berücksichtigung externer Bewerber (Einstellung)

montag, Thursday, 19.10.2017, 10:31 (vor 2353 Tagen)

Hallo,

wir haben im Haus eine interne Stellenausschreibung gehabt, wo im Verfahren externe Bewerber nicht berücksichtigt wurden.

Nun meine Frage:
Muss ein externer Bewerber zum Gespräch eingeladen werden, wenn ausschließlich intern ausgeschrieben wurde? Oder müssen alle Bewerber eingeladen werden.

Kommt es im Fall der Nichtberücksichtigung zum Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgesetz?

Ich wäre für eine baldige Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße
montag :-)


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