Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein (Stellvertreter/in)
Hallo,
es ist noch immer so, das idR Stellvertreter ein ruhendes Mandat haben. Es also nur zu tragen kommt im Rahmen der Verhinderungsvertretung. Da hier ja aber keine Verhinderung vorliegt, das die SBV ja selbst anwesend ist, ist der Stellvertreter auch nicht im Mandat, also hat er als Stellvertreter auch kein Teilnahmerecht. Nur ggf. als Schwerbehinderter wenn es dem so ist.
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mfg Monica