Sbv Mitglieder als Stellvertreter (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 21.12.2017, 05:48 (vor 2316 Tagen) @ myangel

Moin Moin Myangel,

aus Deiner Anfrage werde ich nicht ganz schlau, daher eine allgemeine Antwort.
Du hast geschrieben: Er hatte damals bei meiner Stellvertreterwahl noch 3 weitere Mitglieder wählen lassen. und im Widerspruch dazu steht: Kann der erste gewählte nachrücken das diese 3 ja offiziell gewählt wurden, aber halt nicht als Stellvertreter.
Entweder wurden bei der letzten Wahl (einfach oder förmlich ist egal) 3 Stellies gewählt, dann rückt die/der erste als Vertrauensperson nach und die/der zweite wird jetzt erste/r Stellie.
Oder es haben sich drei aufstellen lassen, aber es gab nur eine/n Stellvertreter/in zu wählen. Dafür spräche der zweite zitierte Satz von Dir. Dann gibt es keine Stellies mehr und es müssten diese neu gewählt werden.

Hierzu vgl §94,7 SGB IX: Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied für den Rest der Amtszeit nach; dies gilt für das stellvertretende Mitglied entsprechend.

Da ich nicht sicher bin, welcher der beiden oben genannten Fälle bei Dir zutrifft, kann ich Dir nichts genaueres schreiben.

Liebe Grüße

Hendrik


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