Internestellenausschreibung Gleichstellte Person??? (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 11.01.2018, 13:01 (vor 2296 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

da es sich hier um eine geringfügige Beschäftigung handelt, und die Gleichstellung nach § 156 SGB IX (§73 bis 31.12.2017) erst bei 18 Stunden/Woche greift, hat der Kollege aus meiner Sicht leider keine verbrieften Schutzrechte als Gleichgestellter, wenn ich die Aussage im Thread richtig verstanden habe. Es wird hier einerseits von einer bisherigen Tätigjkeit auf 450 Euro Basis, als auch einer Übernahme auf 450 Euro Basis, als auch 45 Stunden (Woche (wäre dann mehr als 100%)? Monat?) gesprochen.

Liebe Grüße

Hendrik


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