Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg? (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
ich habe Athriris / prim.chron.Polyarthritis/ seel.Beh./Magenprobl.
30 Gdb
Nach Widerspruch meines Erhöhungsantrages mußte ich beim med. Dienst vorstellig werden.
Danach erhielt ich 40 GdB.
Liegt es auch an den Gutachtern - die kennen einen nicht und man ist " nach Tagesform ausgeliefert und erhält seinen Stempel "
Ich konnte kaum laufen und meine Hände bewegen und interessiert es >>> - nein, nicht wirklich!
Da ich mind. mit 50 GDB gerechnet habe, werde ich nun Klage beim Sozialgericht einreichen müssen,
da ein erneuter Widerspruch nicht möglich ist.
Ich bin Mitglied im Sozialverband Deutschland.
Hat jemand Erfahrungen wie objektiv sowohl die Vertretung durch SozVerb. als auch die Beurteilung und ENtscheidung eines Gerichts ausfallen kann>
Muß man bei der Verhandlung anwesend sein> Wird man befragt von A-Z>>>
Über einen Erfahrungsaustausch und Antworten würde ich mich sehr freuen,
Birgit
, weil ich das hin und her mit dem Versorgungsamt nach solch langer Zeit satt hatte. Denn in der Zwischenzeit bekam ich eine Erkrankung nach der anderen hinzu. Meine Ärzte wurden nachdem ich geklagt hatte nochmals angeschrieben und diese Befunde wurden dann erneut dem Versorgungsamt zur Prüfung vorgelegt. Das Versorgungsamt bewertete den GdB neu für ein halbes Jahr mit 40 und senkten dann den GdB auf Grund eines Befundes meines Hausarztes (eine kleine kurzfristige Besserung wurde versehentlich erwähnt) wieder auf 30 GdB. 
Muss meinen Prozess daher alleine führen. Die Sachverständigengutachten - ein Konvolut von Unwissen über die Kriterien u. Vorurteilen gegenüber behinderten Lehrkräften, denen es offenbar für übel genommen wird, wenn sie sich selbst vor Gericht vertreten. Bin an Gedanken- u. Erfahrungsaustausch mit Menschen, die sich wehren wollen, sehr interessiert.