Wechsel von örtlicher SBV zum GSV (Wahlen)

Maulwurf2, Saturday, 17.02.2018, 19:16 (vor 2231 Tagen) @ Maulwurf2

Zunächst...: DANKE für die Rückmeldung hier im Forum!

Weitere Frage... :-)

Kann mir hier jemand beantworten, wieviele Stimmen ein Gesamtschwerbehindertenvertreter (GSV) selber hat, wenn er die Funktion aufgibt, aber für die Neuwahl selbst noch als GSV wahlberechtigt ist? Der GSV ist für mehrere Dienststellen auch als örtliche GSV aufgrund fehlender örtlicher SBVs vor Ort zuständig? Besteht dann ein Stimmrecht für jede einzelne Dienststelle? Beispiel: als GSV örtlich für 5 Dienststellen zuständig, somit dann 5 Wahlstimmen für die GSV-Neuwahl??

Google hilft mir hier nicht weiter, habe zum Thema lediglich folgendes gefunden (Quelle: https://www.integrationsaemter.de/Stufenvertretungen/292c/index.html ).

" Doppeltes Stimmrecht
Hat die Bezirksvertrauensperson bei der Wahl der Hauptvertrauensperson ein doppeltes Stimmrecht, wenn sie gleichzeitig auch örtliche Vertrauensperson ist und die örtlichen Vertrauenspersonen wählen dürfen?
Ja, in diesem Fall hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ein doppeltes Stimmrecht."

Ist dem so, pro zu vertretende Dienststelle jeweils eine Wählerstimme (im von mir benannten Beispiel dann 5 Wählerstimmen)? Der GSV könnte so im Zweifel ja eine Wahl maßgeblich beeinflussen, ich kann mir das so eigentlich nicht vorstellen...

Vielen Dank für eine Rückmeldung, gerne auch mit rechtlichen Fundstellen oder Kommentaren zum Gesetz oder Urteilen. :-)


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