Stellvertreter Recht auf Datenzugang (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Monday, 26.02.2018, 12:43 (vor 3160 Tagen)

Ich habe mal eine Frage.
Muss die Vertrauensperson ihrem Stellvertreter, der gleichzeitig auch voll freigestellt im Betriebsrat ist und somit ja PC und Internetzugang hat, in ihrer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit ihren Schlüssel zu ihrem Büro und den Verschlossenen Aktenschränken überlassen? (die SBV hat ihr eigenes Büro)
Kennt jemand einen Paragraphen, wo etwas darüber geschrieben ist?

LG Vertigo

--
Gruß
Vertigo

Stellvertreter Recht auf Datenzugang

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 26.02.2018, 13:41 (vor 3160 Tagen) @ Vertigo

Hallo,

irgendwie hab ich Zweifel ob ich Dein Anliegen richtig verstehe.
Damit Dein Stelli während Deiner Abwesenheit ordnungsgemäß tätig werden und sein kann, braucht er natürlich Zugang zu allen SBV-relevanten Unterlagen und Einrichtungen. Aber da Ihr ja ein eigenes SBV-Büro habt und Du als VP ja wohl auch alles darin aufbewahrst, dürfte dies kein Problem sein. Somit ist natürlich ein Zugang zu den Schränken an Deinen eigenen Arbeitsplatz nonsens.
Womit begründet Dein Stelli diese Notwendigkeit?
Oder trifft meine Annahme "Aufbewahrung im SBV-Büro" nicht zu? Dann musst Du Dich aber selber an der Nase packen!

Grüße

mietze_katz

Stellvertreter Recht auf Datenzugang

Hotte, Stuttgart, Monday, 26.02.2018, 15:23 (vor 3160 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

irgendwie hab ich Zweifel ob ich Dein Anliegen richtig verstehe.
Damit Dein Stelli während Deiner Abwesenheit ordnungsgemäß tätig werden und sein kann, braucht er natürlich Zugang zu allen SBV-relevanten Unterlagen und Einrichtungen. Aber da Ihr ja ein eigenes SBV-Büro habt und Du als VP ja wohl auch alles darin aufbewahrst, dürfte dies kein Problem sein. Somit ist natürlich ein Zugang zu den Schränken an Deinen eigenen Arbeitsplatz nonsens.
Womit begründet Dein Stelli diese Notwendigkeit?
Oder trifft meine Annahme "Aufbewahrung im SBV-Büro" nicht zu? Dann musst Du Dich aber selber an der Nase packen!

Grüße

mietze_katz

Hey,
Vertigo ist der Stellvertreter.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Stellvertreter Recht auf Datenzugang

Hotte, Stuttgart, Monday, 26.02.2018, 15:25 (vor 3160 Tagen) @ Vertigo

Ich habe mal eine Frage.
Muss die Vertrauensperson ihrem Stellvertreter, der gleichzeitig auch voll freigestellt im Betriebsrat ist und somit ja PC und Internetzugang hat, in ihrer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit ihren Schlüssel zu ihrem Büro und den Verschlossenen Aktenschränken überlassen? (die SBV hat ihr eigenes Büro)
Kennt jemand einen Paragraphen, wo etwas darüber geschrieben ist?

LG Vertigo

Hey,
Nein, sie muss nicht. Es wäre aber sehr sinnvoll. Aber solange die VP sich nicht für verhindert erklärt, ist sie im Amt.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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