Stellvertreter Recht auf Datenzugang (Allgemeines)
Ich habe mal eine Frage.
Muss die Vertrauensperson ihrem Stellvertreter, der gleichzeitig auch voll freigestellt im Betriebsrat ist und somit ja PC und Internetzugang hat, in ihrer Abwesenheit wie Urlaub und Krankheit ihren Schlüssel zu ihrem Büro und den Verschlossenen Aktenschränken überlassen? (die SBV hat ihr eigenes Büro)
Kennt jemand einen Paragraphen, wo etwas darüber geschrieben ist?LG Vertigo
Hey,
Nein, sie muss nicht. Es wäre aber sehr sinnvoll. Aber solange die VP sich nicht für verhindert erklärt, ist sie im Amt.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."