Teilnahme an Betriebsratsitzung (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 01.03.2018, 18:03 (vor 2257 Tagen) @ J_Neumann

Hallo,

es gab auch schon im alten SGB IX (leider) keine Bußgeldvorschriften für die Behinderung von SBV-Arbeit. Deswegen ist da auch nichts weggefallen.
Du kannst aber sehr wohl in diesem konkreten Fall gerichtlich erreichen, daß der AG die Dienstreisen zu den BR-Sitzungen zu bezahlen hat, da Du ein uneingeschränktes Teilnahmerecht hast, wenn Du die Aufgaben einer örtlichen SBV wahrnimmst. Das Arbeitsgericht kann den Beschluß auch mit der Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden weiteren Verstoss verbinden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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