Verflegung bei Seminaren (Allgemeines)

Ironie, Monday, 12.03.2018, 10:10 (vor 3146 Tagen)

Werte Kolleginnen,

vor einigen Tagen wurde mir die korrigierte Reisekostenabrechnung
eines SBV-Seminars im Oktober 2017 präsentiert, aufgrund derer
mir die Verpflegung dieses zweieinhalbtägigen Seminars komplett
als Abzug vom Gehalt präsentiert wurde, was dann auch mit der
Gehaltsabrechnung Februar 2018 geschah.
Die Reisekosten würden jetzt anders abgerechnet, und ich dürfe
aufgrund meines Mandats keinerlei Vorteile gegenüber den anderen
Miarbeitern erhalten.

Natürlich habe ich versucht dagegen anzugehen, doch anscheinend
wird das Problem ausgesessen, eine Antwort habe ich bislang nicht
erhalten.

Gern würde ich einen Anwalt einschalten, wenn diese Reisekosten-
abrechnung nicht geändert wird.

Wie gehe ich dabei vor, wie begründe ich dem Arbeitgeber gegenüber
die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts?
Behinderung im Mandat?
(Der Kollegin einer anderen Betriebsstätte geschah dasselbe, sie meinte,
dass sie halt in Zukunft gar nicht mehr auf Seminare ginge.

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Lieber Gruß

Ironie
einen

Verflegung bei Seminaren

ciralifan, Monday, 12.03.2018, 11:06 (vor 3146 Tagen) @ Ironie

Also wir haben dies per KBV geregelt. Nur das Frühstück ist Privatsache.
Dann gibt es ja noch dies:

Verpflegungsmehraufwendungen

Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), kann er zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen. Diese beträgt
24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist,
jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist (§ 9 Abs. 4a S. 2 u. 3 i. V. m. § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG).

Verflegung bei Seminaren

knorpeli, Monday, 12.03.2018, 14:34 (vor 3146 Tagen) @ Ironie

Hallo und guten Tag!
...die vedammte "Haushaltsersparnis"!!:-(

Zusätzliche Aufwendungen für Getränke, Essen, ect. gehören zu den Kosten der persönlichen Lebensführung und sind deshalb nicht erstattungsfähig (BAG v. 15.6.1976 – 1 ABR 81/74). Hat ein Arbeitnehmer durch eine längere Dienstreise eigene Aufwendungen z. B. bezüglich häuslicher Verpflegung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erspart (Haushaltsersparnis), so können die zu erstattenden Aufwendungen für Verpflegung und Übernachtung auf der Grundlage der Sätze des § 2 Abs. 1 u. 3 der Sozialversicherungsentgeltordnung (SvEV) gekürzt werden. Dies gilt nicht, wenn auf der Grundlage einer betriebliche Reisekostenregelung oder nach steuerlichen Pauschbeträgen abgerechnet wird (BAG v. 29.4.1975 - 1 ABR 40/74).

Schönen Gruß

Verflegung bei Seminaren

Ironie, Tuesday, 13.03.2018, 10:14 (vor 3145 Tagen) @ Ironie

Guten Morgen,

wenn es also soweit rechtens ist, dann wird die Konsequenz für mich sein,
dass ich schlichtweg keine Seminare mehr besuchen werde; von fast
150 Euro ernähre ich mich zwei Wochen lang, solche "Sonderausgaben"
kann ich mir nicht mal eben so leisten.
Was mich an der ganzen Sache wundert ist, dass bisher alles bezahlt
wurde und jetzt ohne jegliche Vorankündigung die Verpflegung vom Gehalt
abgezogen wird.

Habt einen schönen Tag!

Ironie

Verflegung bei Seminaren

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.03.2018, 15:07 (vor 3145 Tagen) @ Ironie

Guten Morgen,

Hallo,


wenn es also soweit rechtens ist, dann wird die Konsequenz für mich sein,
dass ich schlichtweg keine Seminare mehr besuchen werde; von fast
150 Euro ernähre ich mich zwei Wochen lang, solche "Sonderausgaben"
kann ich mir nicht mal eben so leisten.

hättest Du sorgfältig gelesen, hättest Du erkennen können, daß der volle Abzug der Verpflegungskosten so pauschal nicht rechtmäßig war.
Entweder müssen zumindest die Sätze der betrieblichen Reisekostenregelung (falls vorhanden) erstattet werden oder aber es darf von den Verpflegungskosten jeweils nur eine Haushaltserparnis abgezogen werden.
Die Grundsätze dieses Urteils
https://www.jurion.de/urteile/bag/2007-03-28/7-abr-33_06/
gelten auch für eine SBV in einem Betrieb nach BetrVG.

Also mach Dich mal schlau bei einem Anwalt. Und falls eine RK-Regelung bei Euch noch nicht vorhanden ist, trete mal dem BR in den A..., damit er das mal baldmöglichst mit dem AG regelt.


Ironie

--
&Tschüß

Wolfgang

Verflegung bei Seminaren

Ironie, Wednesday, 14.03.2018, 12:34 (vor 3144 Tagen) @ albarracin

Grüß dich Wolfgang,

die Reisekostenregelung beinhaltet bei uns halt,
dass Verpflegung nicht erstattet wird.
(Das wurde im Februar 2018 mal eben dort hinein-
gebastelt.)
Dass ein Eigenanteil abgezogen werden kann, weiß ich.
Aber dass ich jetzt komplett die gesamten Kosten übernehmen
soll, sprengt meine Möglichkeiten.
Deswegen fragte ich nach, ob dies so rechtens ist.

Lieber Gruß

Gabriele

Verflegung bei Seminaren

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 19.03.2018, 13:53 (vor 3139 Tagen) @ Ironie

Hallo,

die Vorgehensweise deines AG stinkt gegen den Himmel. :-(
Du schreibst, Seminar war im Oktober 2017 und die wohl "stille" Änderung der betrieblichen Reisekostenvereinbarung fand im Februar 2018 statt. Und Aufgrund dieser Gegebenheiten wird deine bereits erfolgte Abrechnung geändert.

Auch wenn man es nicht gerne tut, aber irgentwann ist mal der Punkt, wo mann sich nicht mehr alles gefallen lassen darf. Ich rate dringend, dieses Vorgehen anwaltlich überprüfen zu lassen.

Vielleicht kannst uns auf dem Laufenden halten.

VG

mietze_katz

Verflegung bei Seminaren

gunnar, Tuesday, 13.03.2018, 14:11 (vor 3145 Tagen) @ Ironie

Hallo Kollegin,
ich verstehe nicht warum du nicht den Seminaranbieter mit diesem Thema konfrontierst.

Zum Thema Anwalt schau doch mal unter A-Z unter Beschlussverfahren.

Außerdem kann man hier schon von einer Behinderung nach § 179 SGB IX ausgehen.

Gunnar

Verflegung bei Seminaren

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 17.03.2018, 15:46 (vor 3141 Tagen) @ Ironie

Die Reisekosten würden jetzt anders abgerechnet, und ich dürfe
aufgrund meines Mandats keinerlei Vorteile gegenüber den anderen
Miarbeitern erhalten.

BAG Beschluss vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81
Entstehen einem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs 6 BetrVG Kosten, die von ihm in der Höhe nicht beeinflussbar sind, kann dem Anspruch auf Freistellung nicht entgegengehalten werden, dass nach der im Betrieb bestehenden Reisekostenregelung diese Kosten nicht zu ersetzen sind.
Fazit: Auch wenn die Verpflegungstagessätze des Veranstalters höher sind als die betriebliche Reisekostenregelung und der Teilnehmer diese nicht beeinflussen kann, muss der Arbeitgeber die höheren Tagessätze erstatten. Jedoch muss der Seminarteilnehmer im Konfliktfall damit rechnen, dass ihm von den Verpflegungskosten eine Art Haushaltsersparnis abgezogen wird (Kosten für die Verpflegung im eigenen Haushalt oder in der Betriebskantine).

Gern würde ich einen Anwalt einschalten, wenn diese Reisekosten-
abrechnung nicht geändert wird.

Wie gehe ich dabei vor, wie begründe ich dem Arbeitgeber gegenüber
die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts?
Behinderung im Mandat?

Siehe hier:
https://www.komsem.de/a-z/beschlussverfahren/

PS: Hilft dir denn dein Seminaranbieter, bei dem du das Seminar besucht hast, nicht weiter?

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Verflegung bei Seminaren

Ironie, Monday, 16.04.2018, 09:12 (vor 3111 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Grüß Dich Hans-Peter,

die Rechnung dieses Seminars ist immer dieselbe und
wurde jahrelang anstandslos beglichen.
Nun wurde wohl klammheimlich die Reisekostenregelung
in der Weise geändert dass, dass Seminarteilnehmer die
Verpflegungskosten selber tragen müssen.
(Man solle eben jedes Mal die am Antrag befindliche Reisekosten-
regelung genau durchlesen.)
Meines Erachtens ist die ganze Nummer nicht legal, denn Spesen werden
auch nicht gezahlt.
Erschwerend hinzu kommt, dass ich Rolli-Fahrerin bin, was generell eine
Verpflegung abseits des Seminarhotels (aus Kostengründen) eigentlich
unmöglich macht.

Die ganze Geschichte liegt jetzt beim Betriebsrat, zudem wurde mir
am Freitag übermittelt, dass sie bei mir eine Ausnahme machen würden
und das Geld überweisen.

Mit einem lieben Gruß zum Montag!

Ironie

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