Türrahmen ohne Kontrast bei 3 sehbehinderte AN (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 20.03.2018, 17:55 (vor 3138 Tagen) @ Alex081073

Hallo Alex081073,

die gesetzliche Grundlage für die schwerbehinderten Beschäftigten wurde dir bereits genannt.

Ein anderes Argument wäre eine mögliche Gefährdung von den Rehabilitanten (Gäste), die im Hause eine Genesung / Verbesserung des Gesundheitszustandes erlangen sollten. Auch unter diesem Personenkreis könnten sich sehbehinderte Personen befinden und demzufolge könnten Schadensersatzforderungen aufkommen, wenn hier Unfallgefahren geschaffen bzw. nicht abgeholfen wird. Die Farbgebung und das Orientierungs-/Leitsystem sind ein Teil des barrierefreien Zugangs dieser Einrichtung. Dabei ist z.B. Farbenschwäche ebenso zu berücksichtigen, wie der Unterlaufschutz für blinde Personen.

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Gruß
Wolfgang


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