Kostenerstattung durch lange Verfahrensdauer (Allgemeines)
Hallo,
frühestens nach Ablauf von 6 Monaten wäre eine Untätigkeitsbeschwerde möglich gewesen.
Allerdings liegen überlange Verfahrensdauern nicht unbedingt nur an den Ämtern. Ich sehe bei gemeinsamer Akteneinsicht mit meinen "Klienten" sehr oft überlange Antwortzeiten von angeschriebenen Ärzten mit zT mehrfacher Mahnung.
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&Tschüß
Wolfgang