Kosten für vom AG Bescheinigung vom TÜV über Fahrtauglichkeit (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.03.2018, 12:01 (vor 2215 Tagen) @ Hans

Hallo,

für derartige Untersuchungen hat der AG grundsätzlich die volle Kostentragungspflicht. Bei Diabetes ist auch keine wie auch immer geartete TÜV-Bescheinigung notwendig, sondern der Betriebsarzt entscheidet selbst nach Untersuchung auf Grundlage der Anlage 4 Nr. 5 zur FeV
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
über die Eignung. Ein evtl. angeforderter Facharztbericht ist Bestandteil der betriebsärztlichen Untersuchung und ebenfalls vom AG zu bezahlen.

Kann der AN aufgrund der Nachlässigkeit des AGs seine Tätigkeit (vorübergehend) nicht ausüben, dürfte das wahrscheinlich ein "Annahmeverzug" sein und der AN trotzdem Anspruch auf Entgelt haben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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