KSBV Rücktritt (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
es wie sonst auch:
Du rückst als Stellvertreterin kraft Gesetzes für den Rest der Periode nach, somit ist für die KSBV keine Nachwahl notwendig.
Für die Stellvertretung muß aber nachgewählt werden, wenn durch dein Nachrücken keine Stellvertretung mehr vorhanden ist.
--
&Tschüß
Wolfgang