Kann mir gekündigt werden? (Kündigung)

Roland, Thursday, 13.04.2006, 12:51 (vor 6613 Tagen) @ robert

Hallo Robert,

§ 85
Erfordernis der Zustimmung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

Setze Dich doch in Deinem Interesse mit Deiner Schwerbehindertenvertretung, Deinem Betriebs/Personalrat und Deiner örtlichen Fürsorgestelle bzw. dem für Dich zuständigen Integrationsamt in Verbindung. Die Fürsorgestellen sind in der Regel der Stadtverwaltung, die Integrationsämter den Landschaftsverbänden angegliedert.
Infos hierzu findest Du nach eingehender Recherche auf dieser Internetseite.

Achte bitte auch auf Fristen. Gegebenenfalls kann, auf Deinen Antrag hin, von dem zuständigen Arbeitsgericht eine Unwirksamkeit gegen eine nicht ordnungsgemäße Kündigung erlassen werden.
Weise auch Deinen Arbeitgeber noch einmal schriftlich auf Deine Schwerbehinderung hin (nachweislich).


Gruß

Roland


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