Bergmannsversorgungsschein (Umgang mit Arbeitgeber)

salaroe, Sunday, 08.04.2018, 17:51 (vor 2209 Tagen)

Guten Tag zusammen !!!!
Bin Inhaber von einem Bergmannversorgungsschein seit 1993.
Habe damals einen Unfall unter Tage gehabt und bin nach 12 Jahren raus aus der Grube.
Seit Zechenschließung im Jahr 2002, bin ich außerhalb des Bergbau tätig.
Arbeite jetzt seit 2 Jahren bei der Stadt ( Kommune ) Tarifrecht TvöD .
Das Bergmannsversorgungsgesetz für Inhaber eines Bergmannsversorgungsschein
besagt gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über eines Bergmannsversorgungsschein ( BVS)
im Land Nordrhein-Westfalen .

" In jedem außerbergbaulichen Beschäftigungsbetrieb sind dem Inhaber des Bergmannsversorgungsscheins bei der Gewährung des Urlaubs, des Tariflohnes und sonstiger Leistungen die im Bergbau unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten als gleichwertige Berufsjahre oder als gleichwertige Zeiten der Betriebszugehörigkeit anzurechnen."

Nur leider sperrt sich die Stadt als öffentlicher Arbeitgeber dagegen meine Untertagejahre anzuerkennen und anzurechen als Vordienstjahre , und meint,......das sieht das Tarifrecht nicht vor..

Stimmt das, ......wer kann mir weiterhelfen?

Danke im vorraus für informative Antworten


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