Merkzeichen in der Versorgungsmedizinischer Verordnung (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 11.04.2018, 13:03 (vor 2205 Tagen) @ onkel

Nach Rücksprache mit einer Sozialrichter, teilte diese mit, auch ihr sein das Fehler bestimmter Merkzeichen in den neuesten VV aufgefallen. Natürlich haben diese fehlenden Merkzeichen weiter uneingeschränkt Bestand.
Warum das so nicht ist, nicht bekannt. Ob die von Hendrik genannten Gründen stichhaltig?

In welcher Version der VersMedV waren denn die Merkzeichen RF und H enthalten? Ich würde behaupten, dass seit Inkrafttreten zum 01.01.2009 ausschließlich die Merkzeichen G, aG (mittlerweile entfallen), B und Gl aufgeführt waren. Siehe: https://www.buzer.de/gesetz/8512/al0-23413.htm

Von daher irritiert mich diese Aussage der Sozialrichterin.

Hendrik hatte es bereits ausgeführt:
§ 3 SchwbAwV verweist (und verwies auch früher, siehe https://www.buzer.de/gesetz/3998/al0-3852.htm ) bei den Merkzeichen H und RF auf entsprechende Rechtsgrundlagen zur Vergabe der Merkzeichen.

Das Merkzeichen H wird definiert durch § 33b Abs. 6 EStG:
"Hilflos im Sinne des Satzes 1 ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den in Satz 3 genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist."

Bei RF gelten "landesgesetzliche Regelungen", das ist einheitlich der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. § 4 regelt die Ermäßigungs-/Befreiungstatbestände.

Meiner Meinung nach gibt es also keine wirkliche Veränderung mit Ausnahme des Wegfalls des "aG" aus der VersMedV, da aufgenommen in § 229 SGB IX.

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Gruß
Matthias


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