Zensur? Rederecht der SchwbV auf Betriebsversammlung (Umgang mit BR / PR)
Hallo zusammen, die SchwbV hat Rederecht auf Betriebsversammlung / Personalversammlung nach dem § 178 Absatz 8 SGB IX. Nun ist dem Vorsitzenden eingefallen, dass er beim geplanten Powerpoint-Kurzvortrag der SchwbV zuvor über den Inhalt jeder einzelnen Folie "mitbestimmen" wolle auf einer Sitzung. Ansonsten dürfe SchwbV nur ohne die üblichen Folien reden. Steht dem BR/PR denn ein solches Recht zu oder ist das unzulässige "Zensur"?
Gruß,
Cebulon