Wahlvorstand und zugleich Bewerber? (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 17.05.2018, 10:22 (vor 2168 Tagen) @ Sheldor

Dem spricht absolut nichts entgegen. Ansonsten würden ja die Personen des Wahlvorstandes das passive Wahlrecht verlieren. Diese Einschränkung ist aber nirgends nachzulesen.

Im Wahlvorstand, in welchem ich selbst tätig war (BR-Wahl) haben alle Wahlvorstandsmitglieder auch selbst kanidiert. Ganz legitim!

VG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion