Wahlvorstand und zugleich Bewerber? (Allgemeines)
Dem spricht absolut nichts entgegen. Ansonsten würden ja die Personen des Wahlvorstandes das passive Wahlrecht verlieren. Diese Einschränkung ist aber nirgends nachzulesen.
Im Wahlvorstand, in welchem ich selbst tätig war (BR-Wahl) haben alle Wahlvorstandsmitglieder auch selbst kanidiert. Ganz legitim!
VG