Umsetzung (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 18.05.2018, 09:29 (vor 2164 Tagen) @ Meme

Hallo Meme,

der Hinweis mit der übergeordneten Behörde ist dir schon gegeben worden.

Beamte unterliegen dem Weisungsrecht des Dienstherren noch in ganz anderem Ausmaß als der Angestellte dem Direktionsrecht. Das ist erst mal so aber auch dieses Weisungsrecht ist nicht schrankenlos. Es darf nicht willkürlich (das mit dem Ermessen ausüben hast du sicherlich in Studium oder Ausbildung gelernt) und auch nicht diskriminierend ausgeübt werden.

Als schwerbehinderte Beamtin ist sehr wohl auch das jeweilige Integrationsamt zuständig aber auch die von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste. Wer hier besser angesprochen wird ergibt sich immer aus den örtlichen Verhältnissen.

Mein Rat wäre, sich neben diesen Instanzen auch an die zuständige Gewerkschaft zu wenden, die ebenfalls Beratung und ggf. Rechtsschutz anbieten. Dann muss man ggf. eben eintreten. Die Sozialverbände beschäftigen sich eher nicht mit Dienstrecht und lassen meist bereits beim Arbeitsrecht die Finger davon.

Noch ein letzter Rat: es macht oft Sinn, einen spezialisierten Anwalt (Arbeitsrecht/Dienstrecht) einzuschalten, wenn man sonst niemanden auf der eigenen Seite hat.

Ach so und im Oktober/November sind Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung. Gibt es 5 sb und gleichgestellte Beschäftigte in eurer Dienststelle? Dann los und wählt eine SBV. das sie nötig ist, merkst du ja gerade.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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