Merkzeichen G bei Dialysepflicht (Allgemeines)
Hallo,
Zitat aus dem Fachkommentar "Nieder/Losch/Thomann", "Behinderungen zutreffend einschätzen und begutachten", 1. Aufl. Frankfurt 2012:
"Unter Berücksichtigung der Ausführungen von Lange ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Strassenverkehr (Merkzeichen "G") bei Dialysepatienten ... stets dann anzunehmen, wenn der Hämoglobinwert weniger als 8g/dl beträgt (Beirat 10/1988)".
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&Tschüß
Wolfgang