Kommentierung zum SGB IX (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.06.2018, 08:13 (vor 2142 Tagen) @ Opolus

Hallo,

meinst Du eine Neuerscheinung ?

Die ist für § 84 (aF) bzw. § 167 (nF) SGB IX nicht notwendig, da es weder gesetzgeberisch noch in der Rechtsprechung etwas wesentlich Neues gab. Die alten Kommentierungen können hierzu grundsätzlich weiterbenutzt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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