Kommentierung zum SGB IX (Allgemeines)
Hallo,
meinst Du eine Neuerscheinung ?
Die ist für § 84 (aF) bzw. § 167 (nF) SGB IX nicht notwendig, da es weder gesetzgeberisch noch in der Rechtsprechung etwas wesentlich Neues gab. Die alten Kommentierungen können hierzu grundsätzlich weiterbenutzt werden.
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&Tschüß
Wolfgang