Minusstunden bei schwerbehinderten reinarbeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

StefanS, Friday, 22.06.2018, 09:38 (vor 3045 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin seit 3 Wochen die neu gewählte SBV in unserem Unternehmen (habe selbst seit 3 Monaten einen GDB) und bin noch ohne Schulung.
Heute kam folgende Frage eines Teamleiters aus der Produktion zu mir:
Er hat mehrere schwerbehinderte Mitarbeiter. Einige von Ihnen haben Minusstunden aus div. Gründen:
- Keine Arbeit, früher nach Hause gegangen
- Ausgestempelt zum rauchen
- .....
Da ja schwerbehinderte keine Überstunden machen MÜSSEN, frägt er sich, wie diese Mitarbeiter die gemachten Minusstunden wieder reduzieren wollen/können; wenn Sie nicht mehr als 8 Std/täglich arbeiten können.

Ich weiß leider keine Antwort darauf.

Danke!

Minusstunden bei schwerbehinderten reinarbeiten

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 22.06.2018, 09:55 (vor 3045 Tagen) @ StefanS

Moin Moin Stefan,

Schwerbehinderte können sich auf eigenen Antrag von Mehrarbeit freistellen lassen. Minusstunden, die der Arbeitgeber hinnehmen muss (z.B. dringende Arztbesuche, die nur in der Arbeitszeit möglich sind) müssen nicht ausgeglichen werden. Bei Rauchpausen ist die Frage, wie dies bei Euch im Betrieb geregelt ist. Wenn dieses zusätzliche geduldete Pausenzeiten sind, die der Arbeitgeber unter der Vorraussetzung, dass diese ausgeglichen werden, einräumt, gilt dies auch für Schwerbehinderte.
Wenn keine Arbeit da ist, ist die Frage, liegt ein Organisationsfehler des Arbeitgebers vor, oder liegt der Grund beim Arbeitnehmer.

Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit zuweisen kann, müsste diese Minderarbeit aus meiner Sicht auch nicht ausgeglichen werden, es sei denn, es gibt dazu irgendwelche Betriebsvereinbarungen (Korridor, wächentliche Arbeitszeit von-bis Stunden bei stärker schwankenden Arbeitsanfällen). Man muss diese "Arbeitslosigkeit" aber dem Vorgesetzten mitteilen, um diesem die Möglichkeit zu geben, andere Tätigkeiten zuzuweisen.

Kommt dieses aber häufiger vor und weist man den Arbeitgeber darauf hin, wird er Maßnahmen, wie zusätzliche Aufgaben und/oder Verkürzung der Arbeitszeit ergreifen wollen, daher erst mit dem Betroffenen darüber sprechen, was er möchte.

Wenn die Schwerbehinderten nicht mehr als 8 Stunden arbeiten können, wird es aus meiner Sicht schwierig, mit Rauchpausen zu argumentieren, um den Arbeitgeber zu bewegen, trotzdem den vollen Lohn zu zahlen und die Minusstunden hinzunehmen.

Liebe Grüße

Hendrik

Minusstunden bei schwerbehinderten reinarbeiten

StefanS, Friday, 22.06.2018, 10:03 (vor 3045 Tagen) @ Hendrik1

SUPER, vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!!

Minusstunden bei schwerbehinderten reinarbeiten

Thomas-SBV, Friday, 22.06.2018, 10:11 (vor 3045 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Stefan,

ergänzend zu Henrik1 seine Antwort noch:

Schwerbehinderte müssen keine Überstunden leisten, dürfen es aber, sofern es für den Einzelnen Okay ist.

Von wie vilen Minus-Stunden spricht du?

Versuche doch einmal zwei Dinge:

1. Den BR hinzuziehen.
2. Mit den betroffenen umgehend Sprechen, um weitere Minus-Stunden zu Vermeiden.

Grüsse aus dem Norden

Thomas

Minusstunden bei schwerbehinderten reinarbeiten

StefanS, Friday, 22.06.2018, 12:16 (vor 3045 Tagen) @ Thomas-SBV

Mein Kollege machte leider keine genauen Angaben.
Ich glaube, es ging ihm grundsätzlich ums große ganze...

Danke Dir!

Minusstunden bei schwerbehinderten reinarbeiten

Cebulon, Sunday, 24.06.2018, 11:40 (vor 3043 Tagen) @ StefanS

Ausgestempelt zum rauchen

Hallo, das geht für meinen Geschmack in Richtung missbräuchliches Verhalten, wenn sich ein sbM über dieses Recht, Mehrarbeit abzulehnen, seine Raucherpausen bezahlen lassen will. Dann könnte sie der Arbeitgeber u.U. auch mal am Samstag zur Arbeit antanzen lassen, um diese Raucherpausen reinzuarbeiten. Auch Kollegen, egal ob Raucher oder Nichtraucher, dürften hier wenig Verständnis haben für ein solches Ansinnen. Denn es geht ja schließlich bei § 207 SGB IX einzig und allein um gesetzl. Nachteilsausgleiche und eben nicht um Sonderrechte für schwerbehinderte Raucher! Das Rauchen ist keine Arbeit, sondern ein Laster, für das kein Arbeitgeber aufkommen muss.

Da ja schwerbehinderte keine Überstunden machen MÜSSEN

Mehrarbeit und die "Überstunden" sind etwas völlig Verschiedenes laut BAG. Ohne genauere Angaben kann man aber auch hier nichts Näheres sagen.

Gruß,
Cebulon

Minusstunden bei schwerbehinderten reinarbeiten

StefanS, Wednesday, 27.06.2018, 10:41 (vor 3040 Tagen) @ Cebulon

Danke für Deine Hilfe!

RSS-Feed dieser Diskussion