Moin Moin Stefan,
Schwerbehinderte können sich auf eigenen Antrag von Mehrarbeit freistellen lassen. Minusstunden, die der Arbeitgeber hinnehmen muss (z.B. dringende Arztbesuche, die nur in der Arbeitszeit möglich sind) müssen nicht ausgeglichen werden. Bei Rauchpausen ist die Frage, wie dies bei Euch im Betrieb geregelt ist. Wenn dieses zusätzliche geduldete Pausenzeiten sind, die der Arbeitgeber unter der Vorraussetzung, dass diese ausgeglichen werden, einräumt, gilt dies auch für Schwerbehinderte.
Wenn keine Arbeit da ist, ist die Frage, liegt ein Organisationsfehler des Arbeitgebers vor, oder liegt der Grund beim Arbeitnehmer.
Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit zuweisen kann, müsste diese Minderarbeit aus meiner Sicht auch nicht ausgeglichen werden, es sei denn, es gibt dazu irgendwelche Betriebsvereinbarungen (Korridor, wächentliche Arbeitszeit von-bis Stunden bei stärker schwankenden Arbeitsanfällen). Man muss diese "Arbeitslosigkeit" aber dem Vorgesetzten mitteilen, um diesem die Möglichkeit zu geben, andere Tätigkeiten zuzuweisen.
Kommt dieses aber häufiger vor und weist man den Arbeitgeber darauf hin, wird er Maßnahmen, wie zusätzliche Aufgaben und/oder Verkürzung der Arbeitszeit ergreifen wollen, daher erst mit dem Betroffenen darüber sprechen, was er möchte.
Wenn die Schwerbehinderten nicht mehr als 8 Stunden arbeiten können, wird es aus meiner Sicht schwierig, mit Rauchpausen zu argumentieren, um den Arbeitgeber zu bewegen, trotzdem den vollen Lohn zu zahlen und die Minusstunden hinzunehmen.
Liebe Grüße
Hendrik