Teilzeit Schw.Beh. Dienstvereinbarung (Allgemeines)
hallo,
Du mußt einfach nur klarstellen - am besten auch in der DV - daß die besonderen gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten auf behinderungsbedingte Teilzeit und auch ggfs. die Aufstockung gem. § 164 abs. 5 Satz 3 SGB IX durch diese DV nicht "berührt" werden.
Haben wir bei uns grundsätzlich in jeder BV stehen, die einen Regelungsinhalt hat, der auch nur entfernt die Rechte aus § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX berühren könnte.
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&Tschüß
Wolfgang