Teilzeit Schw.Beh. Dienstvereinbarung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.07.2018, 15:06 (vor 2118 Tagen) @ SGBFreak

hallo,

Du mußt einfach nur klarstellen - am besten auch in der DV - daß die besonderen gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten auf behinderungsbedingte Teilzeit und auch ggfs. die Aufstockung gem. § 164 abs. 5 Satz 3 SGB IX durch diese DV nicht "berührt" werden.

Haben wir bei uns grundsätzlich in jeder BV stehen, die einen Regelungsinhalt hat, der auch nur entfernt die Rechte aus § 164 Abs. 4 und 5 SGB IX berühren könnte.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion