Wahlen ohne Stellvertreter (Wahlen)

Alto, Sachsen Anhalt, Tuesday, 03.07.2018, 13:51 (vor 2117 Tagen)

Hallo,

ich hoffe ich habe nix übersehen bei meiner Suche. Hier meine Frage.

Wenn sich keine Stellis finden lassen, nur jemand der den Vorsitz übernehmen möchte, kommt dann eine SBV überhaupt zu Stande? Ich finde immer nur was von Nachwahl. Was ist wenn sich wirklich keiner findet.

In der Wahlordnung steht dazu folgendes:
§ 7 Abs. 1 SchwbVWO
Ist nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 genannten Frist kein gültiger Wahlvorschlag für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung eingegangen, hat dies der Wahlvorstand sofort in der gleichen Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird.

§ 7 Abs. 3 SchwbVWO
Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder kein gültiger Wahlvorschlag eingeht oder wenn die Zahl der für dieses Amt gültig vorgeschlagenen Bewerber oder Bewerberinnen nicht der vom Wahlvorstand beschlossenen Zahl der stellvertretenden Mitglieder entspricht.

Vielen Dank

--
Alto


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