Datenschutz (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 23.07.2018, 12:22 (vor 2103 Tagen) @ gunnar

Moin Moin Gunnar,

im Erstkontakt bei der Antragsstellung bereden wir mit dem/r Betroffenen, dass wir Schweigepflicht haben, aber diese als Gremium gilt, da es aufgrund von Urlaub, Krankheit, Termindoppelungen immer zum Vertretungsfall bei uns (über 500 Schwerbehinderte und Gleichgestellte) kommen kann. Wenn jemand nicht möchte, dass der Antrag, Widerspruch etc. in die Akte kommt, muss er diese selber aufbewahren.
Selbiges gilt für den Austausch mit dem Personalrat zur Stellungnahme bei der Gleichstellung, die unter 4 Augen erfolgt. Stimmt die/der Betroffene nicht zu, findet der Austausch nicht statt, auch wenn dies das Risiko von deutlich unterschiedlichen Stellungnahmen und damit ggf. auch der Ablehnung der Gleichstellung erhöht, was wir ebenfalls kommunizieren.

Liebe Grüße

Hendrik


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