Auskunftpflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

Sheldor, NRW, Wednesday, 22.08.2018, 13:02 (vor 2983 Tagen)

Guten Tag zusammen!

Ich habe derzeit folgendes Problem:

Ich habe die personalverwaltende Stelle um Auskunft darüber gebeten, welche schwerbehinderten/und gleichgestellten Kollegen aufgrundeines Gutachten des arbeitsmedizinischen Dienstes ausschließlich in einem bestimmten Arbeitsbereich (hier: Monitorauswertung) eingesetzt werden.

Ich benötige diese Angaben, da dieser Personenkreis auch zukünftig in anderen Bereichen eingesetzt werden soll. Um hier jetzt im Vorfeld schon tätig werden zu können, benötige ich diese Angaben natürlich.

Ich habe lediglich die Namen und keine Diagnosen angefragt.

Die Personalstelle verweigert mir nun diese Angaben mit der Begründung, dass diese Daten dem Datenschutz unterliegen und nicht herausgegeben werden können. Die benötigten Informationen könnten mir die Betroffenen nur selber mitteilen. Das wundert mich natürlich, da ja auch jeder in der Dienststelle sehen kann, wer gerade in dem Monitorraum Dienst verrichtet.

Ist die Personalstelle hier im Recht? Wir haben weit über 50 schwerbhinderte/gleichgestellte Kollegen in der Dienststelle. Es wäre ein enormer Aufwand, diese Personen alle persönlich zu befragen.

Wie wird das denn von Eurer Seite aus beurteilt?

Gruß,

Alex

--
Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)

Auskunftpflicht des Arbeitgebers

Sheldor, NRW, Wednesday, 22.08.2018, 14:56 (vor 2983 Tagen) @ C3PO

Ja, dies sehe ich genauso.

Etwas zielgerichteter steht es noch einmal in § 26 (1) BDSG-neu:
BDSG Neu

Gruß,

Alex

--
Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)

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