Probleme über Probleme (Allgemeines)
Hallo zusammen,
wo fang ich an und wo höre ich auf...... wird jetzt etwas mehr zum lesen.
Okay also ich bin 1. Stelli und vertrete seit Anfang März wegen einer Langzeiterkrankung die Vertrauensperson. Wir sind ein Schichtbetrieb mit Wechselschicht ( Früh/Spät), Tagschicht, Dauernachtschicht und Wochenendschicht. Meine Reguläre Arbeitszeit ist am Wochenende.
Nun war ich im März und im April je eine Woche - 1x von Montag - Freitag und 1 x von Dienstag bis Freitag auf SBV-Fortbildungsseminaren.
Auf Nachfrage beim Vorgesetzten wie ich das zu händeln habe, da meine offizielle Arbeitszeit ja am Wochenende ist bekam ich zur Antwort: ... ist wie Mehrarbeit, musst halt schauen, dass du dir danach einen Tag frei nimmst.
Okay, also so gemacht, Zeiten angegeben und die Seminarstunden wurden mir dann auch auf mein Gleitzeitkonto gutgeschrieben.
Da ich nicht das beste Verhältnis zu unserer Senior Managerin von Human Resources habe, hat sie sich jetzt die Stundenabrechnungen der letzten 5 Monate angesehen !!! Und ist zu dem Entschluss gekommen dass dies eine einzige Katastrophe sei.
Ich wurde zu einem Gespräch geladen in dem man mir dann eröffnete, dass ich mich an Arbeitsstunden bereichern würde... Die geleistete Arbeitszeit an den Seminartagen hätte man über einen Schichtwechselantrag in die Tagschicht regeln müssen, somit wäre es keine Mehrarbeit gewesen... Sie hat im Nachhinein jetzt einen Schichtwechsel gemacht, und mir die geleisteten Stunden einfach gestrichen. Etwas über 65 h sind jetzt für die Katz gewesen...
Ich habe die Dame dann darauf aufmerksam gemacht, dass dies in unserer Betriebsvereinbarung eindeutig geregelt ist:
" Wechsel in die Wochenendschicht/ Wechsel aus der Wochenendschicht:
Es erfolgt kein systemischer Schichtwechsel, der Mitarbeiter verbleibt in seinem Arbeitszeitmodell bzw. Schichtsystem. Die Beantragung, der Einsatz und die Abrechnung erfolgt gemäß unseren Bestimmungen zu Mehrarbeit, d.h. es wird für diese Zeit ein Mehrarbeitszuschlag von 25 % gewährt. Auf Wunsch des Mitarbeiters ist in der Folgewochebzw des Folgewochenendes Freizeitnahme zu ermöglichen."
Laut Senior Managerin gilt dies nicht für Mitglieder des BR bzw. die SBV. Diese dürften keine Vor/bzw. Nachteile aus der ehrenamtlichen Tätigkeit ziehen. Für sie ist es eindeutig eine Bevorteilung wenn ich in meiner freien Zeit auf Seminar gehe und mir dann die Stunden gutschreiben lassen würde. Das sei eine Bereicherung!! und das ist ihr letztes Wort.
So nun zu meiner eigentlichen Frage: Darf sie dass im Nachhinein einfach tun? Die Stunden wurden mir ja bereits gutgeschrieben und ich habe diese ja auch schon genommen... Sie wurden mir einfach von meinen jetzigen Stunden abgezogen bzw in Urlaubstage umgewandelt, die mir dann abgezogen wurden.
Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehme mach ich das dann als Mitarbeiter oder als SBV? Als Angestellter habe ich natürlich einen Rechtsschutz, als SBV muss ich Rechtsberatung beantragen...
Es ist einfach nur Chaos ich sitze seit Tagen vor meinen Korrekturzetteln und versuche es nachzuvollziehen... Vom BR erhalte ich keine große Unterstützung.
Ich hoffe ich habe euch jetzt nicht überfordert.....
Danke fürs lange lesen und ich hoffe auf ein paar antworten.
Tanja