Aufhebungsvertrag: Ist IA notwendig (Allgemeines)
Hallo, bei uns möchte ein schwerbehinderter MA aus eigenem Wunsch mit der Fa. einen Aufhebungsvertrag machen. Frage: Ist dazu die Unterrichtung bzw. die Beteiligung des Inklusionsamtes notwendig? Muß das Inklusionsamt in dem Prozess beteiligt werden? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit koll. Grüßen
Martin Schieder