Aufhebungsvertrag: Ist IA notwendig (Allgemeines)

martin.schieder, Wednesday, 05.09.2018, 10:15 (vor 2969 Tagen)

Hallo, bei uns möchte ein schwerbehinderter MA aus eigenem Wunsch mit der Fa. einen Aufhebungsvertrag machen. Frage: Ist dazu die Unterrichtung bzw. die Beteiligung des Inklusionsamtes notwendig? Muß das Inklusionsamt in dem Prozess beteiligt werden? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit koll. Grüßen
Martin Schieder

Aufhebungsvertrag: Ist IA notwendig

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 05.09.2018, 10:52 (vor 2969 Tagen) @ martin.schieder

Frage: Ist dazu die Unterrichtung bzw. die Beteiligung des Inklusionsamtes notwendig? Muß das Inklusionsamt in dem Prozess beteiligt werden?

Servus Martin,

schau mal auf die Seite: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Aufhebungsvertrag/77c523i1p/index.html

Den Ausführungen auf der genannten Seits nach also nicht erforderlich, ich als SBV würde dem Kollegen jedoch raten, die dadurch für ihn u.U. entstehenden Rechtsnachteile, sofern er sich deren noch nicht bewusst ist, unbedingt von der Agentur schildern zu lassen.

VG

Aufhebungsvertrag: Ist IA notwendig

Hr.Rautenberg, Wednesday, 12.09.2018, 00:42 (vor 2962 Tagen) @ martin.schieder

Hallo Martin Schieder!

Ein Aufhebungsvertrag ist eine individualarbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gesetzlich gibt es von außen für niemanden eine gesetzliche Möglichkeit hier einzuwirken. Es gibt sogar keine Widerrufsfrist. Einzig psychische Drucksituationen führen zur Nichtigkeit eines solchen Vertrages. Und die muss vor Gericht bewiesen werden. Die sozialrechtlichen [wie Sperre beim Arbeitsamt] oder steuerrechtlichen Folgen für den Betroffenen müssen vorher bei einer gewerkschaftlichen Rechtsberatung oder Fachanwalt geklärt werden. Hinzu kommt eine Lohnsteuerberatung. Alles dies ist durch gesetzliche Interessenvertretungsmandate nicht gedeckt. Sie haben hierfür keine gesetzliche Kompetenz. Dies gilt auch für Integrationsämter und Integrationsfachdienste.

RSS-Feed dieser Diskussion