Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration (Allgemeines)

Pernille, Wednesday, 05.09.2018, 12:17 (vor 2969 Tagen)

Ein schwerbehinderte Mensch ist vom Ausland. Er möchte einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft stellen.
Er muss hierfür u.a. eine sprachliche Prüfung (deutsch für Zuwanderer) machen. Der Arbeitgeber hat dies als Sonderurlaub nicht anerkannt.

D.H. der Mitarbeiter muss sein Erholungsurlaub dafür verwenden.

Ist das rechtens? Es geht ja hier um die Integration eines Ausländers in Deutschland und auf der andere Seite darum, dass die Erholungstage für schwerbehinderten Menschen wichtig sind.

Ist dies als Fortbildung zu sehen? Oder welche andere Argumente könnten zutreffen?

Sonderurlaub ist im §28 im TVÖD abgedeckt. Da steht nichts zu Behördentermine.

Was ist die eigentliche Rechtlage hier?

Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 05.09.2018, 12:24 (vor 2969 Tagen) @ Pernille

Moin Moin Pernille,

zunächst die Frage, als was die/der Beschäftigte bei Euch arbeitet. Ist der Sprachnachweis für die Arbeit wesentlich, kann diese Prüfung als dienstliches Interesse gewertet werden. Ggf. ist dies auch unter staatsbürgerliche Pflichten einzusortieren. Ich würde, da hier die Schwerbehinderung keine Rolle spielt, mal mit Deiner Personalvertretung Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, wie der Arbeitgeber in vergleichbaren Fällen gehandelt hat und wie dieser den Anspruch auf Dienstbefreiung sieht.

Liebe Grüße

Hendrik

Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration

Pernille, Wednesday, 05.09.2018, 15:05 (vor 2969 Tagen) @ Hendrik1

Der MA ist aus den Niederlanden und er spricht fließend deutsch und die Sprachprüfung ist eher unter seinem Niveau. Er muss beweisen können, dass er ausreichende Deutschfähigkeiten hat. Das ist nur möglich durch die offizielle Sprachprüfung "Deutsch für Zuwandere". Deutsche Bürokratie halt.

Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration

ciralifan, Wednesday, 05.09.2018, 13:30 (vor 2969 Tagen) @ Pernille

Hmmm...wenn ich einen Sprachtest mache um mich z.B. Beruflich zu verbessern ist dies auch mein Privatvergnügen.
Und man müsste regulären Urlaub dafür nehmen.

Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration

Pernille, Wednesday, 05.09.2018, 14:28 (vor 2969 Tagen) @ ciralifan

Es geht hier um eine Sprachtest, die man durchführen muss, um deutsche Staatsbürger zu werden. Ohne diese Prüfung kann der MA keine Einbürgerung bekommen. Es ist also ein Pflichttermin um halt "deutsch zu werden":

Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration

ciralifan, Wednesday, 05.09.2018, 14:43 (vor 2969 Tagen) @ Pernille

Im WAF BR Forum ging es vor kurzem um das selbe Thema, auch hier im Zusammenhang mit §28 TÖVD.
Dort kam der Verweis auf den § 75 BetrVG, könnte dir helfen in Kooperation mit eurem BR.
Ansonsten , im AGG steht quasi wortwörtlich das selbe.
Nur, manches bekommt man halt nicht geschenkt ( Sonderurlaub ) im Leben, manches muss man um es zu erreichen auch mit eigenen Opfern ( 1 Tag vom Jahresurlaub ) erreichen. So sind nun mal die Regeln und eine SB hebt niemanden auf ein Podest , dies würde "Normale" ja wiederum benachteiligen.

Sonderurlaub nicht genehmigt: Ausländerintegration

garda, Berlin, Thursday, 06.09.2018, 07:44 (vor 2968 Tagen) @ Pernille

Es geht hier um eine Sprachtest, die man durchführen muss, um deutsche Staatsbürger zu werden. Ohne diese Prüfung kann der MA keine Einbürgerung bekommen. Es ist also ein Pflichttermin um halt "deutsch zu werden":

Jetzt mal ganz ehrlich: warum sollte für diese Privatangelegenheit Sonderurlaub gewährt werden? In der vorliegenden Konstellation hat das weder etwas mit dem Beruf, noch mit einer Schwerbehinderung zu tun. Er ist EU-Bürger und es besteht daher wohl kaum keine Notwendigkeit die Staatsbürgerschaft zu wechseln.

Wir haben meist 6 Wochen Urlaub im Jahr, ggf. plus eine Woche SB-Urlaub, da kann man wohl einen Tag dafür nutzen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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