Wahlvorstandsvorsitz der eine Änderungskündigung bekam (Wahlen)

Hr.Rautenberg, Friday, 14.09.2018, 02:01 (vor 2069 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille!

Es geht beides. Allerdings greift der mögliche Kündigungsschutz nur im zweiten Fall, da die Kündigung zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht ausgesprochen sein darf [§ 15 (3) KSchG]. Aber der Arbeitgeber behält aus dem gleichen Absatz ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Vielleicht spielt dies aber für den Wahlvorstand keine Rolle, weil die Änderungskündigungen ein internes Personalkarusell bedeuten, und alle innerhalb des Betriebes bleiben.

Für eine mit einer Versetzung verbundene Änderungskündigung z B. Versetzung in eine Außenstelle könnte ja die Entfernung eine organisatorische Rolle spielen, die für laufende Arbeit des Wahlvorstandes wichtig ist. Das sollte schon abgewogen werden. Wenn die Wunschbesetzung eines dreiköpfigen Wahlvorstand abgesichert werden soll, auch wenn laufende Kündigungsschutzverfahren die Änderung vielleicht hemmen, wäre es überlegenswert auch drei Nachrücker[innen] zu bestellen.


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