Unbegründet oder doch begründet? (Allgemeines)

sabsezicke, Thursday, 20.09.2018, 16:40 (vor 2954 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier richtig und meine Anfrage ist erlaubt. Ich werde sie anonym stellen, also keine Realnamen nennen.

Eine Person bewirbt sich bei einem öffentlich-rechtliichen Arbeitgeber. Sie ist schwerbehindert, gibt das auch im Bewerbungsschreiben an. Darüber hinaus erfüllt sie das Anforderungsprofil aus der Stellenanzeige. Sie erhält eine Absage. Sie fragt schriftlich nach, warum sie nicht eingeladen worden ist. Nach dieser Frage erhält sie eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Da seit Bewerbungsfrist, Bewerbung und Absage ein doch sehr langer Zeitraum liegt und aus der Absage hervorgeht, dass man sich entschieden hat, verzichtet die Person auf das Vorstellungsgespräch, da sie ihre Chancen bei Null sieht und fordert den Arbeitgeber auf, eine entsprechende Entschädigung zu zahlen. Die Versicherung des Arbeitgebers weist die Entschädigungsansprüche als unbegründet zurück.

Ist es nicht so, dass auch eine nachträgliche Einladung den erfolgten Fehler nicht ungeschehen machen kann?

Was soll daran unbegründet sein?

Oder legt es der Arbeitgeber bzw. die Versicherung auf eine Klage an?

Wie schauts aus?

Danke vielmals.

Liebe Grüße

Unbegründet oder doch begründet?

Cebulon, Thursday, 20.09.2018, 18:20 (vor 2953 Tagen) @ sabsezicke

Die Versicherung des Arbeitgebers weist die Entschädigungsansprüche als unbegründet zurück.

Mit welcher genauen Begründung?

Ist es nicht so, dass auch eine nachträgliche Einladung den erfolgten Fehler nicht ungeschehen machen kann?

Das ist m.E. vollendete Verfahrensdiskriminierung. Verklagt werden muss fristgemäß die Behörde.

Oder legt es der Arbeitgeber bzw. die Versicherung auf eine Klage an?

Sieht so aus. Da muss man kein Prophet sein.

Gruß,
Cebulon

Unbegründet oder doch begründet?

sabsezicke, Thursday, 20.09.2018, 18:30 (vor 2953 Tagen) @ Cebulon

Im Schreiben steht tatsächlich nur "als unbegründet zurückgewiesen".

Was genau bedeutet Verfahrensdiskriminierung?

Unbegründet oder doch begründet?

Cebulon, Thursday, 20.09.2018, 18:51 (vor 2953 Tagen) @ sabsezicke

Im Schreiben steht tatsächlich nur "als unbegründet zurückgewiesen".

Hallo, ist wohl üblicher Textbaustein zum abwimmeln, bis Klagefrist vorbei für eine Entschädigung.

Was genau bedeutet Verfahrensdiskriminierung?

Siehe hier. Das ist Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch als schwerbehinderter Bewerber, obwohl Anforderungsprofil erfüllt. Ich würde mich sofort nach Fachanwalt umschauen.

Gruß,
Cebulon

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