MA im Widerspruchsverfahren, GL noch offen (Wahlen)

schulzen, Dresden, Tuesday, 25.09.2018, 15:53 (vor 2049 Tagen)

Hallo zusammen,
ich bin nun beim Abgleichen der Listen für die Wahl. Eine MA steht nicht mehr auf der liste, da ihre befr. SB im Oktober ausläuft und sie dann nur noch Grad von 30 hat. Wir haben bereits im Sommer Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Der Gleichstellungsantrag ist bei ihr leider durch den Urlaub liegen geblieben, den schickt sie erst jetzt weg. Nun meine Frage: hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung dahingehend, dass der alte Bescheid über den Termin im Oktober noch weiter gilt, oder gilt erst mal die 30, und da sie den GL Antrag erst jetzt weg schickt, dann bis zur Wahl auch keine Entscheidung da sein wird. Damit wäre sie dann nicht wahlberechtigt.
Ich schwimme grade etwas. Lt. unserer Sozialberatung würde der alte Bescheid auslaufen und erst wieder aufleben, wenn der Widerspruch Erfolg hat :(

Danke im voraus für eure Antworten :)
Kerstin


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