Dienstgespräch - Rolle der Vertrauensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

hajue, NRW, Friday, 28.09.2018, 09:06 (vor 2947 Tagen)

Guten Morgen zusammen,
in der folgenden Situation brauche ich euren Rat. Es findet ein Dienstgespräch statt. Die betroffene Person wünscht die Beteiligung der SBV. Es haben mehrere Vorgespräche mit der Person stattgefunden, um sie auf das Gespräch vorzubereiten. Natürlich habe auch ich mir auch eine Gesprächsstrategie überlegt. Nun informiert mich die Kollegin darüber, dass der Vorgesetzte ihr gesagt hat, dass es klar ist, dass der Vertreter der SBV während des Gesprächs lediglich zuhören darf, sich nicht am Gespräch beteiligen darf. Ich dies so richtig? Ich kenne dies nur, wenn eine Person des Vertrauens anwesend ist. Ich sehe meine Rolle aber anders. Gibt es dazu schriftliche Informationen?
Vielen Dank für die Unterstützung

Dienstgespräch - Rolle der Vertrauensperson

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 28.09.2018, 14:21 (vor 2946 Tagen) @ hajue

Moin Moin Hajue,

nun schlägts 13.
Der Arbeitgeber sollte sich mal den § 178,2 SGB IX genauer ansehen.
Ironiemodus an: Alternativ sollen ja auch leichte Schläge auf den Hinterkopf helfen, *Mal vorsichtig das Gewicht des
Düwell Kommentars abschätzen gehen muss*.Ironiemodus aus

Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, unverzülich und umfassend zu informieren und vor einer Entscheidung anzuhören. Anhören bedeutet, dass man sehr wohl nicht nur eine Meinung haben darf, sondern sogar die Frechheit besitzen kann, diese im Gespräch auch zu äußern.
Einen solchen Maulkorb würde ich mir schriftlich geben lassen und dann gerichtlich dagegen vorgehen, falls der Arbeitgeber bei dem Gespräch dabei bleibt.

Der Arbeitgeber muss uns auch die Entscheidung, die er getroffen hat, mitteilen.

Durchsetzungsrechte haben wir leider nicht so viele, aber anhören, was wir zu sagen haben, muss der Arbeitgeber.


Liebe Grüße

Hendrik

Dienstgespräch - Rolle der Vertrauensperson

hajue, NRW, Friday, 28.09.2018, 14:34 (vor 2946 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,
vielen Dank für die Antwort. Sehe ich auch so.
Gruß nach Niedersachsen.

Dienstgespräch - Rolle der Vertrauensperson

Monica99, Friday, 28.09.2018, 19:11 (vor 2946 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

habt ihr den §§ auch schon einmal richtig gelesen? Entscheiden ist hier das Wort "VOR"!! Bedeutet der AG oder hier der Vorgesetzte muss VOHER die SchwbV informieren und dann ihr Gelegenheit zu Stellungnahme zu geben. Er MUSS sich dann nur an das mit der SchwV Besprochene halten.

Dieses ist der mögliche Hebel der SchwbV um den AG hier dazu zu bewegen, dass die SchwbV nicht NUR zuhören darf.

Ein Teilnahmerecht und das Recht in einem Personalgespräch sich auch als SchwbV zu äußern gibt das SGB IX eben NICHT her. So etwas könnte man mit Hilfe des BR/PR in einer BV regeln oder als SchwbV in einer Inklusionsvereinbarung/ Integrationsvereinbarung vereinbaren.

Leset auch einfach einmal hier: https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=15898

--
mfg Monica

RSS-Feed dieser Diskussion