Bennenung des Arbeitgeberbeauftragten (Umgang mit Arbeitgeber)

Bernd Raupach @, Bad Mergnetheim, Tuesday, 16.05.2006, 09:56 (vor 6563 Tagen)

Guten morgen alle zusammen,
der AG weigert sich dem SBV mitzuteilen wer der Arbeitgeberbeauftragte ist!!!
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1.)Muß der AG Beauftragte schriftlich benannt werden und muss dies dem SBV auch schriftlich mitgeteilt werden >
2.)Reicht die Benennung auf der Schwerbehindertenliste die an die Agentur für Arbeit geht>
3.)Welche Gründe kann der AG haben seinen Beauftragten noch nicht zu nennen >

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Bernd Raupach
Personalratsvorsitzender


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