Wahl 2018 (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Monday, 01.10.2018, 08:21 (vor 2943 Tagen)

Guten Morgen alle beisammen,
der Maulwurf hat 2 Fragen an euch :
1. Ab wann dürfen Unterstützerunterschriften eingesammelt werden? Nach Bekanntgabe des Wahlausschreibens oder schon vorher?
2. Ab wann darf ein Kandidat für SBV eigene Wahlwerbung aushängen? Nach Bekanntgabe des Wahlausschreibens, oder erst wenn der Wahlvorstand die Kandidaten mit Unterstützerunterschriften festgestellt hat?

Ich danke für eure Antworten und wünsche euch einen guten Start in die Woche.:-)

Herzlich grüsst der Maulwurf

Wahl 2018

Cebulon, Monday, 01.10.2018, 16:56 (vor 2943 Tagen) @ maulwurf

1. Ab wann dürfen Unterstützerunterschriften eingesammelt werden? Nach Bekanntgabe des Wahlausschreibens oder schon vorher?

Hallo, schon vorher. Es gibt keine Paragraphen in der SchwbVWO, die zeitliche Vorgaben machen.

Gruß,
Cebulon

Wahl 2018

Hotte, Stuttgart, Monday, 01.10.2018, 18:21 (vor 2943 Tagen) @ maulwurf

Hey,

2. Ab wann darf ein Kandidat für SBV eigene Wahlwerbung aushängen? Nach Bekanntgabe des Wahlausschreibens, oder erst wenn der Wahlvorstand die Kandidaten mit Unterstützerunterschriften festgestellt hat?

Wo willst du etwas aushängen? Am schwarzen Brett? Was sagt denn der AG dazu?
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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