Teilnahme SBV am Jour Fixe des Personalrats (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
nein, dass ändert nicht an der gegebenen Antwort. Es handelt sich eben nicht um ein Gremium/Auschuss des BR/PR.
Es gilt hier dann nur der § 95. Also wenn Dinge besprochen werden welche Schwerbehinderte betreffen muss der AG § 95 beachten. Dieses ist ein möglicher "Hebel" den AG davon zu überzeugen die SBV hinzuzuziehen, dass spart ihm den § 95.
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mfg Monica