Einstellung von Aushilfen (Allgemeines)

Andrea, Tuesday, 16.05.2006, 12:14 (vor 6562 Tagen) @ Michael

Hallo,
natürlich geht das auch, schwerbehinderte Bewerber auch befristet einzustellen. Wurde bei uns auch schon praktiziert. Es stellt sich nur die Frage, wie hoch dann die Lohnkostenzuschüsse für den AG ausfallen oder ggf. zumindest eine Mehrfachanrechnung. Aber nach meiner Erfahrung zahlt die Agentur für Arbeit auch bei befristeten Einstellungen (ob die Höhe und Dauer von der Verhandlungstaktik abhängt oder die dort ihre klaren Anweisungen haben, kann ich nicht beurteilen. VErmutlich auch abhängig vom jeweiligen Fall + Arbeitgeber. Für viele sb Arbeitslose trotz meiner Bauchschmerzen bezügl. der befristeten AV manchmal ein Einstieg in einen Betrieb, zumindest mit einer weiteren Verlängerung des AV, wenn nicht sogar Übernahme. Versuchs doch einfach mal

Gruß Andrea und viel Erfolg.


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