Muss die amtierende SBV jemanden vorschlagen? (Wahlen)

batidor24, Krefeld, Monday, 08.10.2018, 15:43 (vor 1999 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Do, den 11.10.2018 findet bei uns im Hause die SBV Wahl im vereinfachten Verfahren statt. Dazu habe ich zusammen mit dem derzeit amtierenden Vertrauensmann ein Seminar besucht (ich bin derzeit Stellvertreterin).

Nun ist die Lage folgendermaßen:Die Vertrauensperson ist selbst schwerbehindert, ich selbst nicht. Daher haben wir vorher verabredet, dass die Vertrauensperson mich als seinen Stellvertreter vorschlagen wird. Des Weiteren hatten wir uns überlegt, dass die Vertrauensperson mich als Wahlleiterin vorschlagen möchte, sofern eine Zustimmung zur Teilnahme an der Versammlung durch die Anwesenden erfolgt ist.

Zwei weitere Kollegen haben sich bei uns gemeldet, die sich ebenfalls zur Wahl stellen möchten. Diese Kollegen sind beide selbst nicht schwerbehindert.

Jetzt haben wir als amtierende SBV heute eine Mail dieser Kollegen erhalten mit der Bitte, dass wir sie für die Wahl vorschlagen sollen.

Ich selbst als nicht schwerbehinderte sehe das nach Studium der Gesetzestexte so, dass ich niemanden vorschlagen kann, da ich selbst nicht wahlberechtigt bin. So weit korrekt?

Nun stellt sich noch die Frage, ob die Vertrauensperson diese Kollegen vorschlagen muß? Meiner Meinung nach ist die Vertrauensperson, obwohl er noch amtierende Vertrauensperson ist, in der Versammlung ein einfacher Wahlberechtigter, der vorschlagen kann, wen immer er möchte oder eben auch nicht. Gibt es irgendeine Verpflichtung, jemanden vorschlagen zu müssen, den man vielleicht gar nicht für geeignet hält?
Ist es unser Problem, wenn die Personen niemanden haben, der sie vorschlägt?

Wir möchten in dem Punkt natürlich keinen Fehler machen, mit dem die Wahl ggf anfechtbar wäre, daher bitten wir um eine Auskunft zu dem Thema.


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