nicht gewählter Stellvertreter macht Ärger (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 11.10.2018, 15:50 (vor 2017 Tagen) @ batidor24

Dort wurde beschlossen, dass nur 1 Stellvertreter gewählt werden soll. Der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen ist nun der Meinung, er sei zweiter Stellvertreter geworden und wäre im Falle eines Ausfalls der Vertrauensperson und des gewählten Stellvertreters mit der höchsten Stimmenanzahl trotzdem der gewählte Stellvertreter. Aber wo finde ich dazu die entsprechenden Gesetzestexte?

Hallo, ein schlechter Verlierer, weil nicht gewählt entsprechend dem § 13 Absatz 2 SchwbVWO. Er erscheint auch nicht im Aushang "Wahlergebnis", wenn erster Stellvertreter die Wahl nicht ablehnt oder bereits angenommen haben sollte.

Das entscheidet sich dann spätestens innerhalb "von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung" an den ersten Stellvertreter entsprechend § 14 SchwbVWO. Dann ist der "Spuk" vorbei. "Zweiter Stellvertreter" ist Unfug, weil allenfalls theoretische Chance als erster Stellvertreter laut § 14 Abs. 2 S. 1 SchwbVWO.

Gruß,
Cebulon


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