Unterrichtungspflcht §178 (Umgang mit Arbeitgeber)

Lolomahr, Friday, 12.10.2018, 12:50 (vor 2021 Tagen)

Hallo zusammen,

lt. §178 SGB IX Absatz 2 ist der Arbeitgeber ja verpflichtet die SBV in allen Belangen, welche den SB MA zu unterrichten hat. Wie weit geht bzw. wo endet diese Unterrichtungspflicht.

Muss der AG die SBV sogar im Krankheitsfall eines MA unterrichten ....?

Vielen Dank im Voraus
Gruß


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