GdB bei Hüftgelenkersatz (Fragen zu einer Behinderung)

WoBi, Wednesday, 24.10.2018, 11:22 (vor 2005 Tagen) @ albarracin

Hallo,

in Erweiterung der Ausführung von albarracin.
Dies war Gegenstand der dritten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17. Dezember 2010. Die Reduzierung der GdB würde mit dem technischen Fortschritt der Operationstechnik und der Ersatzgelenkmaterialien begründet und in die VersMedV eingebracht.

Auszug aus den Schriften des Bundestages: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/307/30750.html
"Klinische Studien belegen, dass sich das auf die Teilhabe auswirkende Behandlungsergebnis nach endoprothetischem Ersatz des Hüft- und Kniegelenks im Vergleich zu den Erkenntnissen vor 15 Jahren gebessert hat. Zudem ist der endoprothetische Gelenkersatz des Schulter-, Ellenbogen- und oberen Sprunggelenks mittlerweile kein Einzelfall mehr. Dadurch ist die Bewertung dieser Gelenkendoprothesen notwendig."

Link zum Auszug aus dem Bundesgesetzblatt: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/versorgungsgmedizin-vo-3-aenderung.pdf;jsessionid=6A2F12D6EF40CFC103F14904FA0893F7?__blob=publicationFile&v=2

Übersicht beim BMAS über alle Änderungensverordnungen:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/aenderungsverordnung-versorgungsmedizin.html

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Gruß
Wolfgang


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