Benachteiligung im Amt ?! (Allgemeines)

Tanilein, Mainz, Thursday, 25.10.2018, 14:44 (vor 2919 Tagen)

Liebes Forum,

heute bräuchte ich mal eure Unterstützung.

Ich bin örtliche SBV´in bei einer Behörde und zusätzlich stv. HauptSBV´in.

Für die Arbeit in der Interessenvertretung bin ich zu 20% freigestellt, zu 80% bin ich als Sachbearbeiterin fähig.

Aktuell stehen, da im Jahr 2018 bei uns viele Projektarbeiten anstanden, Prämienvergaben an.

Und hier waren bzw. sind meine zwei Probleme :

a) der für die Prämien verantwortliche Vorgesetzte hat bei der Prämienvergabe die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat beteiligt, mich aber zum wiederholten mal nicht (obwohl ich das in den vergangen Jahren stets angemahnt hatte )
b) in dem Arbeitsbereich, in dem ich tätig bin, möchte dieser Vorgesetzte die Prämien nach Arbeitszeitangebot vergeben, sprich, er möchte mir nur 80% der Prämie geben, da ich zu 20% freigestellt bin.
Das ist für mich eine ganz klare - und nun mal verbotene - Benachteiligung im Amt. Schließlich bin ich ja freigestellt, weil ich die Arbeit in der SBV leiste - somit habe ich das selbe Pensum wie alle anderen auch.

Die obigen Infos habe ich übrigens von der Gleichstellungsbeauftragten, die vorhin in Sachen Prämien beteiligt wurde.

Da ich im Moment wegen der Punkte a und b relativ angefressen bin und keinen klaren Kopf habe, weiß ich nicht so recht, wie ich mich nun verhalten soll.
Im Moment glaube ich, dass nur noch eine Beschwerde beim Beauftragten des Arbeitgebers weiterhilft.

Habt ihr Tipps für mich, wie ich mich aktuell verhalten kann, ohne allzu viel Porzellan zu zerschlagen ?

Herzlichen Dank für eurer Feedback !

Benachteiligung im Amt ?!

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 30.10.2018, 15:52 (vor 2914 Tagen) @ Tanilein

Moin Moin Tanilein,

zu a. hätte, da eine Schwerbehinderte betroffen ist von den Prämien, die SBV aus meiner Sicht nach § 178,2 SGB IX beteiligt werden müssen. Da Du selbst betroffen bist, wäre geschickterweise eine Stellvertretung einzubinden.

zu b. Du bist ohne Minderung der Bezüge freizustellen, dazu gehören aus meiner Sicht auch alle Prämien, Zulagen etc. die die Beschäftigten Deiner Abteilung erhalten, d.h. Du auch zu 100% (vgl hierzu § 179,2 und § 179,4 SGB IX.). Du darfst wegen Deiner Arbeit auch nicht benachteiligt werden.

Vorgehensweise wäre: Entweder die Arbeitgeberbeauftragte einschalten und/oder sich an das Personalmanagement werden und die volle Prämie schriftlich beantragen. Zudem kann dies auch in der Betriebsratssitzung angesprochen und mit in das Dienststellengespräch zwischen Personalrat und Arbeitgeber mitgenommen werden.

Ansonsten ggf. über Gewerkschaft, falls möglich, Rechtsberatung einholen, oder das Integrationsamt einschalten.

Liebe Grüße

Hendrik

Benachteiligung im Amt ?!

Tanilein, Mainz, Wednesday, 31.10.2018, 14:43 (vor 2913 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

hab´ganz herzlichen Dank für deine Nachricht.

Inzwischen hat der Personalrat darauf hingewiesen, dass erstens meine Beteiligung zu erfolgen hat und zweitens meines Prämie nicht gemindert werden darf (hätte ja auch PR-Mitglieder betroffen).

Ich hatte mich schon gerüstet, die beiden Punkte wurden aber dann, zwar zähneknirschend, aber dennoch, nachgeholt bzw. berichtigt.

Nochmals ganz ganz lieben Dank für deine substantiierte Antwort, die mir sehr geholfen hat :-)

Liebe Grüße

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